Fischerprüfung

Die verantwortungsvolle und artgerechte Ausübung der Fischerei bildet die Grundlage jeglichen Angelns. Um die Gewässer und deren Tierwelt nachhaltig zu schützen, ist der erfolgreiche Abschluss einer theoretischen Fischerprüfung unerlässlich.

 

Für alle, die eine Niederösterreichische Fischerkarte erwerben möchten, gibt es die Möglichkeit, die Prüfung auch an der Stadtgrenze zu Schwechat, in der
Csokorgasse 62 in 1110 Wien abzulegen.

 

Die Anmeldung zu einem Kurs ist ausschließlich über die Plattform des NÖ Landesfischereiverbandes unter www.noe-lfv.at/kursangebote.php möglich.
Nach Einzahlung der Kursgebühr werden die Unterlagen rechtzeitig per Post zugesandt. Am Tag der Prüfung erhalten alle Teilnehmer*innen eine etwa dreistündige Intensivschulung im Präsenzunterricht, im Anschluss daran wird die Fischerprüfung abgelegt.

Termine

für die amtliche Fischerprüfung

Fischerprüfung zur Erlangung der NÖ Fischerkarte (11., Csokorgasse 62)
Samstag, 25.10.2025
9.00 Uhr
Fischerprüfung zur Erlangung der NÖ Fischerkarte (11., Csokorgasse 62)
Samstag, 02.11.2025
09.00 Uhr
Fischerprüfung zur Erlangung der NÖ Fischerkarte (11., Csokorgasse 62)
Samstag, 17.01.2026
9.00 Uhr
Fischerprüfung zur Erlangung der NÖ Fischerkarte (11., Csokorgasse 62)
Sonntag, 14.02.2026
9.00 Uhr
Fischerprüfung zur Erlangung der NÖ Fischerkarte (11., Csokorgasse 62)
Samstag, 14.03.2026
09.00 Uhr
Fischerprüfung zur Erlangung der NÖ Fischerkarte (11., Csokorgasse 62)
Samstag, 10.10.2026
9.00 Uhr
Fischerprüfung zur Erlangung der NÖ Fischerkarte (11., Csokorgasse 62)
Samstag, 24.10.2026
9.00 Uhr
Fischerprüfung zur Erlangung der NÖ Fischerkarte (11., Csokorgasse 62)
Samstag, 21.11.2026
9.00 Uhr

Allgemeine Informationen

Um im Bundesland Niederösterreich fischen zu dürfen, benötigt jede Person über 14 Jahre eine gültige amtliche Fischerkarte für NÖ. Unmündige (Kinder ab 7 bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) benötigen zwar eine Lizenz für das betreffende Gewässer, dürfen aber nur unter Aufsicht und Anwesenheit einer volljährigen Person (über 18 Jahre), die im Besitz einer amtlichen Fischerkarte für NÖ ist, die Fischerei ausüben. Für die erstmalige Erlangung der amtlichen Fischerkarte ist die erfolgreiche Absolvierung eines Kurses (schon ab dem vollendeten 10. Lebensjahr möglich) mit abschließender Prüfung nachzuweisen.

 

Wichtige Hinweise zur Gültigkeit und Jahresgebühr der NÖ Fischerkarte

Nach Ausstellung der Kursbescheinigung erhält der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin zusätzlich einen Zahlschein zur Entrichtung der Fischerkartenabgabe und des Verbandsbeitrages für das laufende Jahr zur Erlangung der Gültigkeit der Fischerkarte für Niederösterreich. Falls der Fischerkarteninhaber oder die Fischerkarteninhaberin in diesem Jahr die Fischerei ausüben will, muss diese Jahresgebühr rechtzeitig vorab entrichtet werden. Solange die Jahresgebühr nicht entrichtet wurde, ruht die Gültigkeit der NÖ Fischerkarte! Jeder Fischerkarteninhaber oder jede Fischerkarteninhaberin muss persönlich dafür Sorge tragen, dass der Erlagschein rechtzeitig eingezahlt wird oder gegebenenfalls beim NÖ Landesfischereiverband den Erlagschein anfordern muss (z.B. falls dieser am Postweg verloren gegangen ist). Personen die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen die Jahresgebühr nicht entrichten.
Adressänderungen müssen umgehend nach Bekanntwerden dem NÖ Landesfischereiverband schriftlich gemeldet werden.

 


 

Weitere Informationen erhalten Sie beim

NÖ Landesfischereiverband
Goethestraße 2
A-3100 St. Pölten
Tel.: 02742/72 968
Fax: 02742/72 968-20
E-Mail: fisch@noe-lfv.at
Web: www.noe-lfv.at

 

Das Niederösterreichische Fischereigesetz

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001025