Fischereiprüfung

Die artgerechte Ausübung der Fischerei bildet die Basis jeglichen Angelns. Um die Gewässer und ihre tierischen Bewohner nachhaltig abzusichern, ist es unerlässlich eine theoretische Fischerprüfung erfolgreich abzuschließen.

 

Als besonderen Service für Menschen mit Interesse an einer Amtlichen Fischereikarte NÖ, organisieren wir
Fischereiprüfungen in der Csokorgasse in 1110 Wien (Stadtgrenze zu Schwechat).

 

Die Anmeldung zu einem Kurs kann ausschließlich über die Plattform des NÖ Landesfischereiverbands unter https://www.noe-lfv.at/kursangebote.php erfolgen.
Nach der Einzahlung der Gebühren werden zeitgerecht Kursunterlagen postalisch zugesendet. Am Tag der Fischereiprüfung erhalten alle Teilnehmer:innen eine ca. dreistündige Intensivschulung im Präsenzunterricht. Die Fischereiprüfung wird direkt anschließend abgelegt.

Unsere Termine

für die amtliche Fischereiprüfung
Fischerprüfung zur Erlangung der NÖ Fischerkarte (11., Csokorgasse 62)
Samstag, 20.01.2024
9:00 Uhr
Fischerprüfung zur Erlangung der NÖ Fischerkarte (11., Csokorgasse 62)
Samstag, 10.02.2024
9:00 Uhr
Fischerprüfung zur Erlangung der NÖ Fischerkarte (11., Csokorgasse 62)
Samstag, 05.10.2024
09:00 Uhr
Fischerprüfung zur Erlangung der NÖ Fischerkarte (11., Csokorgasse 62)
Samstag, 16.11.2024
9:00 Uhr

Allgemeine Informationen

Um im Bundesland Niederösterreich fischen zu dürfen, benötigt jede Person über 14 Jahre eine gültige amtliche Fischerkarte für NÖ. Unmündige (Kinder ab 7 bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) benötigen zwar eine Lizenz für das betreffende Gewässer, dürfen aber nur unter Aufsicht und Anwesenheit einer volljährigen Person (über 18 Jahre), die im Besitz einer amtlichen Fischerkarte für NÖ ist, die Fischerei ausüben. Für die erstmalige Erlangung der amtlichen Fischerkarte ist die erfolgreiche Absolvierung eines Kurses (schon ab dem vollendeten 10. Lebensjahr möglich) mit abschließender Prüfung nachzuweisen.

 

Ausgabe- und Informationsstelle für amtliche Fischerkarten
Amtliche Fischerkarten werden nur nach einem Kursbesuch und abschließender erfolgreich abgelegter Prüfung ausgestellt. Anmeldung für den Fischerkurs und Prüfung ist beim VÖAFV möglich (siehe Erwachsenenkurse). Dazu ist das Anmeldeformular (PDF) zu verwenden. Die amtliche Fischerkarte kann entweder am Kursende bezogen werden, oder bei einem der NÖ Fischereirevierverbände. Weitere Informationen erhalten Sie beim

 

NÖ Landesfischereiverband
Goethestraße 2
A-3100 St. Pölten
Tel.: 02742/72 968
Fax: 02742/72 968-20
E-Mail: fisch@noe-lfv.at
Web: www.noe-lfv.at

 

Das Niederösterreichische Fischereigesetz

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001025