Wie wird man Fischerin oder Fischer?

Schritt 1

Fischen mit Fachwissen und Verantwortung

Bevor Sie Angelgeräte kaufen, eine Fischerkarte erwerben und ein Fischwasser suchen, sollten Sie sich bewusstmachen, dass die Fischerei eine sehr schöne Beschäftigung in der Natur ist, die Körper und Geist gut tut, aber auch große Verantwortung mit sich bringt. Auch wenn es Freude macht, einen Fisch mit eigener Geschicklichkeit zu überlisten, ist es damit nicht getan. Beim Fischen arbeitet man nicht mit dem Tier, wie z.B. beim Reiten oder bei Agility, bei denen mit dem Tier gemeinsam Sport ausgeübt wird. Beim Fischen wollen Sie das Tier mit Angelrute und Haken fangen. Historisch betrachtet war die Fischerei früher meist ein Beruf. Man fischte, um für sich oder andere dringend benötigte Nahrung zu beschaffen. Erst in neuerer Zeit wurde daraus vor allem eine Freizeitaktivität. Beim Fischen kommt man mit den Wassertieren in direkten körperlichen Kontakt, nimmt diese in die Hand und wird sie in manchen Fällen auch töten, sei es, damit der Fisch als Nahrung des Menschen dient, sei es zur Regulierung des Fischbestandes aus fischereiwirtschaftlichen Gründen oder aus der Notwendigkeit heraus, dem Fisch weitere Leiden oder Qualen zu ersparen, weil er durch das Fangen mit der Angel so stark verletzt wurde, dass er nicht überleben kann. Das Fischen erfordert daher einerseits Kenntnis über die möglichst schonende und verletzungsfreie Behandlung, zum anderen aber auch über die weidgerechte Betäubung und Tötung des Wassertieres. Grundlage ist ausreichendes Verständnis der Natur und Respekt vor allen Lebewesen.

 

Sie müssen daher die notwendigen Fachkenntnisse über die fischereirechtlichen Bestimmungen in Niederösterreich, Wassertierkunde, ökologische Zusammenhänge, Gerätekunde und die Art und Weise, wie man die Fischerei in Niederösterreich ausüben darf, aneignen. Dies geschieht etwa durch den erfolgreichen Besuch des Fischerkurses für die Erlangung der NÖ Fischerkarte. Der Nachweis über den erfolgreichen Besuch des Fischerkurses ist erforderlich für die Ausstellung der Fischerkarte für NÖ durch den NÖ Landesfischereiverband. Wenn Sie eine gleichwertige fischereiliche Ausbildung in einem anderen Bundesland oder Land nachweisen können und dieses auch die Ausbildung in NÖ anerkennt (Gegenseitigkeit) oder eine einschlägige Berufsausbildung (z.B. Fischereimeister, Ausbildung als Förster) abgeschlossen haben, können Sie ohne Besuch des Fischerkurses die Ausstellung einer Fischerkarte für NÖ beantragen.

 

Nach erfolgreichem Abschluss des Fischerkurses oder bei Vorliegen der alternativen Voraussetzungen stellt Ihnen über Ihren Antrag der NÖ Landesfischereiverband eine Fischerkarte aus. Dieses Dokument wird durch Einzahlung des Verbandsbeitrages und der Fischerkartenabgabe für das laufende Kalenderjahr gültig. Die Gültigkeit wird durch Zahlung dieser Beträge in den Folgejahren jeweils für ein Jahr verlängert. Besitzer/Innen der NÖ Fischerkarte sind berechtigt, innerhalb des von der Zahlung erfassten Kalenderjahres in Niederösterreich die Fischerei auszuüben.

 

 

Schritt 2

Lizenz

Mit der gültigen Fischerkarte für NÖ allein ist es noch nicht getan. Sie brauchen auch eine Lizenz Fischereierlaubnis), um in einem Fischwasser in NÖ fischen zu dürfen. Die Besitzer oder Pächter eines Fischwassers (Fischereiausübungsberechtigte) dürfen Ihnen als Inhaber einer gültigen Fischerkarte die Lizenz für das Fischwasser ausstellen. Fischereiausübungsberechtigte sind, falls nicht der Fischereiberechtigte selbst sein Fischwasser bewirtschaftet, meist Fischereivereine oder Privatpersonen als Pächter eines Fischwassers. Geltungsdauer und Inhalt der Lizenz können im Rahmen der gesetzlichen Grenzen vom Aussteller der Lizenz festgelegt werden, sodass die näheren Regeln der Ausübung der Fischerei (oft als „Fischereiordnung“ bezeichnet) von Fischwasser zu Fischwasser stark unterschiedlich sein können.

 

 

Schritt 3

Es geht ans Wasser

Bevor Sie fischen, müssen Sie also im Besitz einer gültigen Fischerkarte für NÖ und einer Lizenz für das Fischwasser sein. Beim Fischen müssen Sie beide Dokumente auch mit sich führen. Vor dem Fischen sollten Sie nachsehen, ob die Fischart, die Sie fangen wollen („Zielfisch“) gerade Schonzeit hat (siehe NÖ Fischereiverordnung 2002) oder, was oft vorkommt, in der Fischereiordnung des Fischereiausübungsberechtigten das Fischen auf manche Fischarten eingeschränkt ist, da für diese Art z.B. eine erweiterte Schonzeit, höhere Brittelmaße oder generelle Entnahmeverbote festgesetzt sind. Zu prüfen ist auch, ob die Fischereiordnung Regelungen für die Art des Fischfangs (z.B. nur Fliegenfischen) oder für zulässige Köder (z.B. nur Schonhaken, nur Kunstköder) vorsieht. Sie sollten das Fischwasser, für welches Sie die Lizenz erwerben, unter Beachtung dieser Punkte aussuchen, ob also Ihre Zielfische in dem Fischwasser vorkommen und unter welchen Bedingungen sie befischt und entnommen werden dürfen. Je nach angestrebten Zielfisch und den Gegebenheiten im Fischwasser sollte auch Ihre Angelausrüstung zusammengestellt werden.

Brauchen Kinder eine Fischerkarte und eine Lizenz?

Kinder vom vollendeten (Geburtstag) 7. bis zum 14. Lebensjahr benötigen keine gültige Fischerkarte, aber eine Lizenz. Sie dürfen nur unter Anwesenheit und Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die selbst im Besitz gültiger Fischereidokumente ist (Fischerkarte oder Fischergastkarte). Kinder ab dem 10. Lebensjahr können aber bereits an einem Fischerkurs für die Erlangung der NÖ Fischerkarte teilnehmen.

Tipp: Da uns die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen und deren Heranführung an die weidgerechte Fischerei wichtig ist, beträgt bis auf Widerruf bis zum 14. Geburtstag des Teilnehmers die Teilnahmegebühr für den Fischerkurs anstatt € 70,- nur € 35,-

Alternative zur Fischerkarte: Fischergastkarte

Sie benötigen zusammengefasst:

Eine gültige Fischerkarte für NÖ (beim NÖ Landesfischereiverband beantragen und dort Jahresgebühr einzahlen)

Die Lizenz für das zu befischende Fischwasser (beim Fischereiausübungsberechtigten erwerben 4. Alternative zur Fischerkarte für höchstens 30 Tage stellt die Fischergastkarte für NÖ dar (Ausgabe durch den Fischereiausübungsberechtigten, nur gültig mit amtlichen Lichtbildausweis; Lizenz auch hier erforderlich).